Sehr geehrte Klientin, sehr geehrter Klient !
Bevor wir unsere Zusammenarbeit beginnen, möchte ich Sie über meine Rahmenbedingungen informieren, welche sich an den in diesem Beruf üblichen europäischen Standards orientiert.
● Alles was Sie hier sagen oder tun werden, bleibt unter uns. Ich bin diesbezüglich an eine absolute, gesetzlich verankerte Verschwiegenheit gebunden.
● Sie haben das Recht auf Information über Art, Dauer und Frequenz der Therapie, sowie über ihre Diagnose(n). Falls eine Konsultation anderer Spezialisten des Gesundheitswesens notwendig erscheint, bin ich verpflichtet Ihnen eine entsprechende Empfehlung zu geben.
● Für eine effektive Behandlung ist Kontinuität in Form von regelmäßigen Gesprächsterminen Voraussetzung. Urlaube oder andere Unterbrechungen werden von beiden Seiten rechtzeitig vorher angekündigt. Die geplanten Abstände zwischen den Gesprächen werden zwischen uns vereinbart und können sich im laufe der Therapie verändern.
● Zu Beginn der Therapie kann die Vereinbarung einer Probezeit sinnvoll sein. Diese wird mit Ihnen frei vereinbart. Eine Beendigung der Therapie ist prinzipiell jederzeit möglich. Hierzu ist mindestens ein Abschlussgespräch erforderlich.
● In manchen Fällen ist es erforderlich einen inhaltlichen Therapievertrag zu schließen (z.B. Antisuizidpakt etc.).
● Eine Inanspruchnahme von Leistungen durch ihre Krankenkasse (Refundierung oder Vollübernahme) erfordert eine entsprechende Indikation in Form einer behandlungsbedürftigen und diagnostisch erfassten Erkrankung oder eines Leidenszustands lt. ICD 10 (WHO-Diagnoseschema). Eventuelle Begutachtungen durch ihre Krankenkasse oder einen externen Gutachter können erforderlich sein. Hierfür fallen für Sie keine zusätzlichen Kosten an.
● Bei Inanspruchnahme einer Vollübernahme („Psychotherapie auf Krankenschein“) beträgt der Leistungsumfang 40 Gesprächseinheiten pro Jahr. Falls Sie jedoch mehr Stunden benötigen, sind diese privat (zum Kassentarif von € 52) zu bezahlen, sofern keine akute psychische Krise vorliegt.
● Für Bestätigungen (außer Zeitbestätigungen) oder Befundberichte ist ein zusätzliches Aufwandshonorar von 20€ bis 50€ zu bezahlen. Eine Refundierung oder Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse ist ausgeschlossen. Die ausgestellte Bestätigung oder der Befund darf nicht gegen ethische oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen.
● Bitte geben Sie jede Änderung der Stammdaten unverzüglich bekannt (speziell bei Leistungsübernahme durch die Krankenkasse). Diese umfassen: Wohnsitzwechsel, Namensänderungen, Telefonnummer, Versicherungswechsel.
● ABSAGEREGELUNG: Bereits vereinbarte Termine können bis spätestens 48 Stunden (bei Doppelstunden 4 Tage) vorher abgesagt werden, ohne dass dafür etwas verrechnet wird. Andernfalls ist das vereinbarte Honorar der Stunde(n) (bei Therapie auf Krankenschein ist es der Tarif der Krankenkasse; dzt. € 52) zu entrichten. Versäumte Therapiestunden können nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden. Bei einem Zuspätkommen ist keine Verlängerung der Sitzungszeit möglich. Bei plötzlichen Erkrankungen oder akuten Notfällen sehe ich von einer Verrechnung der Stunde ab. Bitte nehmen Sie hierfür eine ärztliche Bestätigung bzw. Attest mit.
Stand: 03.10.2009